Tutto ciò che devi sapere sul Platform Engineering e perché la tua azienda dovrebbe implementarlo
Kiratech Swiss SA - Allgemeine geschäftsbedingungen für warenlieferungs- und dienstleistungsverträge
Kiratech Swiss SA – Allgemeine geschäftsbedingungen für warenlieferungs- und dienstleistungsverträge
Das vorliegende, dem Vertragsangebot beigefügte Dokument regelt die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der Kiratech Swiss SA mit Sitz in Lugano, Viale Carlo Cattaneo n 1, VAT CHE-144.749.894, hier mitzeichnend durch ihren derzeitigen gesetzlichen Vertreter, nachfolgend "Anbieter" genannt, und dem Kundenunternehmen, nachfolgend "Kunde" genannt (zusammen:"die Parteien"), und gilt für jeden Vertrag über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, der nach Unterzeichnung der AGB abgeschlossen wird (nachfolgend:"der Vertrag").
1) ABSCHLUSS UND WIRKSAMKEIT VON VERTRÄGEN
1.1 Die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge sind nur dann gültig und verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form geschlossen wurden, und können nur in dieser Form geändert werden, wobei beide Parteien unterzeichnen müssen.
1.2 Die Tatsache, dass die Parteien ein ihnen im Rahmen des Vertrages eingeräumtes Recht nicht ausgeübt oder die andere Partei nicht zur Erfüllung einer sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtung aufgefordert haben, kann in keinem Fall als ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf das Recht, dieses Recht in Zukunft auszuüben, oder auf das Recht, die genaue Erfüllung der Verpflichtungen der anderen Partei zu verlangen, ausgelegt werden.
1.3 Die im dem Vertragsangebot enthaltenen Klauseln gelten als integraler Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen und haben stets Vorrang vor dem Inhalt der Letzteren.
2) GEGENSTAND DES VERTRAGES
2.1 Vertragsgegenstand sind der Verkauf von Produkten und die Erbringung von IT-Dienstleistungen, zu deren Leistung sich der Anbieter verpflichtet und die im Vertragsangebot detailliert beschrieben sind.
2.2 Zum Vertragsgegenstand gehören auch alle für die Leistungserbringung notwendigen oder lediglich dienlichen Neben- und Vorbereitungsleistungen, wie z.B. Besprechungen, Reisen usw., deren Kosten zu den im beigefügten Vertragsangebot angegebenen Sätzen an den Kunden weiterbelastet werden.
3) RESSOURCEN UND UnterstützungSLEISTUNGEN DES KUNDEN
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Umstände, Unterlagen, Informationen und allgemein alle Daten, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sind, unverzüglich und korrekt mitzuteilen.
3.2 Wenn die Dienstleistung in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht werden soll, stellt der Kunde dem Personal des Anbieters die erforderlichen Räume, die Anschlüsse, die Stromversorgung, die Klimaanlage, die Sicherheitseinrichtungen, die Verbrauchsmaterialien, die Telefon-, Fax- und Datenübertragungsanschlüsse, das Büromaterial, die eingerichteten Arbeitsplätze, die Überwachungsdienste, die Formulare und alles andere, was für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich ist, zur freien Verfügung und stellt sicher, dass die notwendigen Vorbereitungsarbeiten an Hardware, Basissoftware und allfälligen Anwendungen vorgenommen wurden.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, sein eigenes, technisch geeignetes Personal zu den Arbeitszeiten, in der Art und Weise und in der Menge zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der vorgesehenen Tätigkeiten erforderlich sind.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung auch im Falle der Nichterfüllung der Lieferung oder Leistung durch den Anbieter zu zahlen, sofern die Nichterfüllung auf eine Verletzung seitens des Kunden der in Ziffer 3) dieser AGBs erwähnten Verpflichtungen zurückzuführen ist.
3.5 Mit dem Personal des Anbieters vereinbarte Termine können nur aus schwerwiegenden Gründen und unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens drei Arbeitstagen schriftlich abgesagt werden. Auch bei Vorliegen schwerwiegender Gründe werden alle vom Anbieter für die Erbringung der Dienstleistung vorausbezahlten Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
4) PERSONAL
4.1 Die Auswahl, die Zuteilung und die Einsatzbestimmung des für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Personals obliegt ausschliesslich der KIRATECH SWISS SA, die sich das Recht vorbehält allfällige, sich als notwendig erweisenden Auswechslungen vorzunehmen.
4.2 Das Personal des Anbieters verpflichtet sich, nach entsprechender Information und Schulung durch den Kunden die von diesem festgelegten Sicherheits-, Hygiene- und Produktionsstandards und -protokolle zu beachten.
4.3 Das dem Kunden zur Verfügung gestellte Personal bleibt in jeder Hinsicht Arbeitnehmer des Anbieters. Jegliche arbeitsrechtliche Unterordnung dieses Personals gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen.
4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der gesamten Dauer der Dienstleistung und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Beendigung keine Arbeits-, Agentur-, Beratungs-, Geschäftsbesorgungs- oder Kooperationsverträge mit den Mitarbeitern des Anbieters abzuschließen, es sei denn, der Anbieter hättet dies schriftlich genehmigt.
4.5 Im Falle eines Verstoßes gegen Artikel 4.4 ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter einen Betrag von CHF 100.000,00 als Konventionalstrafe zu bezahlen und zusätzlich den vom Anbieter nachgewiesenen höheren Schaden zu ersetzen. Zudem berechtigt ein solcher Verstoss den Anbieter zur sofortigen Kündigung des Vertrages. Vorbehalten bleibt auch die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Kunden wegen Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
5) DIENSTLEISTUNGSVORGABEN
5.1 Etwaige Streitigkeiten darüber, ob die vom Anbieter erbrachten Leistungen den vereinbarten Vorgaben entsprechen, hat der Kunde dem Anbieter innert 8 Tagen ab Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen schriftlich mitzuteilen; andernfalls gelten die Leistungen des Anbieters als ordnungsgemäß erbracht und vom Auftraggeber als solche akzeptiert.
5.2 Auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Auftraggebers prüft der Anbieter die Erfüllung der Leistungsvorgaben in der Anwendungsumgebung; nach der Prüfung unterzeichnen die Parteien einen Prüfbericht.
5.3 Die Unterzeichnung des vorgenannten Berichts durch den Kunden gilt auch vor Ablauf der in Punkt 5.1 vorgesehenen Rügefrist von 8 Tagen als Verzicht auf jegliche spätere Anfechtung der ordnungsgemäßen Erbringung der Vertragsleistung.
6) SICHERHEIT UND BACK-UP
Der Kunde sorgt vor Beginn der Vertragserfüllung mit eigenen Mitteln und auf eigene Verantwortung für die Sicherung von Daten, Programmen und Verfahren; der Anbieter ist daher von jeglicher Haftung für den Verlust von Daten, Programmen und Verfahren befreit.
7) HAFTUNG DES ANBIETERS UND GARANTIEN
7.1 Bei der Lieferung von Hard- und Softwareprodukten haftet der Anbieter weder für Mängel oder Abweichungen des Produkts noch für Schäden, die direkt oder indirekt durch derartige Mängel des Produkts verursacht werden. Für diese haftet ausschließlich die Garantie des Herstellers.
7.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die von den Herstellern der verkauften Software versprochenen Produktfunktionen und -leistungen.
7.3 Bei der Erbringung von Dienstleistungen Dritter, einschließlich von Cloud-Diensten, haftet der Anbieter nicht für die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung durch den Dritten.
7.4 Der Anbieter haftet für Abweichungen, für Mängel und für unmittelbare und direkte Schäden, die bei der Erbringung der im Vertrag erfassten Leistungen entstehen, sofern sie von ihm oder von Beauftragten des Anbieters verursacht wurden. Der Anbieter haftet für solche Schäden bis zum Betrag der erhaltenen Gegenleistung, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von CHF 150'000.00. Der Ersatz von Schäden aus entgangenem Gewinn, aus dem Verlust von Daten, Zeit, Informationen oder der Einbusse anderer wirtschaftlichen Vorteile wird hingegen ausgeschlossen.
7.5 Die Beweislast dafür, dass die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Anbieters auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist, obliegt dem Kunden.
7.6 Sollte der Anbieter für einen Mangel oder eine Fehlfunktion verantwortlich gemacht werden, welche unter von der Garantie gedeckt sind (mit Ausnahme von Software- oder Hardwaremängeln, die unter die Garantie des Herstellers/Anbieters fallen), ist er ausschließlich zur Beseitigung der Mängel auf eigene Kosten verpflichtet, unter Ausschluss jeglicher Preisminderungsforderung.
7.7 Als spezifische Gründe für die Befreiung des Anbieters von jeglicher Haftung gelten
- die direkten und indirekten Folgen von Embargos und anderen Wirtschaftssanktionen, Kriegshandlungen, Pandemien und Epidemien, Maßnahmen und Handlungen der öffentlichen Hand, mit Ausnahme von Maßnahmen, die von den Justizbehörden gegen den Anbieter wegen Nichteinhaltung zwingender Vorschriften ergriffen werden
- die Unterbrechung der Strom- und/oder sonstigen Versorgung, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist
- die Unterbrechung, Aussetzung oder Kündigung von Verbindungen zu Netzanschlüssen aus Gründen, die nicht vom Anbieter zu verantworten sind.
- Streiks von Dritten, die an der Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistung beteiligt sind, einschließlich des Personals des Kunden und des Personals des Anbieters
- Wetter- und Naturereignisse außergewöhnlichen Ausmaßes oder mit außergewöhnlichen Auswirkungen, wie z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Sonnenstürme (die Liste ist nicht abschliessend)
- Folgen von unerlaubten Handlungen oder von Vandalismus durch Dritte;
- vom Kunden verursachte Fehler oder Unterlassungen, auch bei Übermittlung von Daten an den Anbieter
- Fehlfunktionen der Software- oder Hardwarekonfigurationen, die dem Kunden zuzuschreiben sind oder die sich aus einer den vom Anbieter erteilten Anweisungen nicht entsprechen Verwendung derselben ergeben
- Schäden oder Mängel, die sich aus Änderungen ergeben, die der Kunde ohne Wissen des Anbieters an seiner IT-umgebung, seinen Netzwerken, seinen Servern und/oder seinen Arbeitsplätzen vorgenommen hat, oder die auf unrichtige oder unvollständige Informationen zurückzuführen sind, die der Kunde dem Anbieter zur Verfügung gestellt hat
- direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten wegen Nichtnutzung der Programme, ausbleibender Inanspruchnahme der Wartungsdienste oder durch die Nichtverlängerung der vom Hersteller angebotenen Lizenzen und Absicherungen entstehen (z. B. Nichtverlängerung von Wartung, Abonnements, Medien, Software-Updates usw.)
- direkte oder indirekte Schäden die durch den unbefugten Zugriff Dritter auf das Informationssystem des Kunden entstehen, insbesondere bei Fehlen, Fehlleistung oder Verletzung von Sicherheitseinrichtungen wie Firewalls, Filter, Antivirenprogrammen und dergleichen.
8) ZAHLUNGSFRIST, RECHNUNGSSTELLUNG. VERZUGSZINSEN
8.1 Mangels abweichender, ausdrücklicher Ausnahmebestimmung im Vertragsangebot gelten folgende Zahlungsbedingungen: ________________________.
8.2 Die genannten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).
8.3 Es obliegt dem Kunden, etwaige Gründe für eine Befreiung, Ermäßigung oder Diversifizierung des anwendbaren Mehrwertsteuersatzes anzugeben und zu belegen.
8.4 Bezahlt der Kunde die Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen, werden für den Zeitraum des Verzugs Verzugszinsen in Höhe des in Art. 73 OR festgelegten Satzes fällig.
8.5 Bei Zahlungsverzug einer fälligen Rechnung oder Teilzahlung (bei fortlaufenden oder periodischen Leistungen oder fraktionierten Zahlungen) ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
9) PFLICHTEN DES KUNDEN
9.1 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist hat der Kunde auf begründeten Anlass des Anbieters Verträge mit Drittanbietern für den Erwerb der Hardware, Software oder Hilfsdienste abzuschließen, die für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig oder nützlich sind.
9.2 Wenn Geräte und Zubehör des Anbieters oder seiner Zulieferer in den Geschäftsräumlichkeiten des Kunden installiert werden sollen, ist der Kunde verpflichtet:
- a) die genannten Geräte und Zubehöre mit der gebührenden Sorgfalt zu behandeln und sie unter optimalen Umwelt- und Betriebsbedingungen zu erhalten;
- b) sicherzustellen, dass er im Besitz aller für die Nutzung der genannten Räumlichkeiten erforderlichen Bewilligungen und Bescheinigungen ist (z.B.: Baugenehmigungen, Nutzungsbewilligungen, Brandschutzgenehmigungen usw.), wobei er in jedem Fall auf eigene Kosten alle Gebühren, Steuern, Bußgelder und Kosten trägt, die für die Aufrechterhaltung der genannten Lizenzen und Genehmigungen oder aus irgendeinem Grund, der sich aus den Beziehungen zu den für ihre Erteilung zuständigen Behörden ergibt, erforderlich sind;
- c) sein IT-System mit allen Hardware- und Softwarevorrichtungen auszustatten, die gemäss den Anweisungen des Anbieters erforderlich sind, um den Schutz und die Sicherheit des Systems zu gewährleisten, wie insbesondere Firewall-Vorrichtungen, Antivirusprogramme, unterbrechungsfreie Stromversorgungen, Backupvorrichtungen und dergleichen;
- d) für die Beschädigung oder den Verlust (einschließlich Brand und Diebstahl) der Geräte und der dazugehörigen Software zu haften, auch wenn diese von Dritten verursacht wurden, und dem Anbieter die Kosten für den Ersatz und die Reparatur der Geräte und der dazugehörigen Software zu erstatten.
9.3 Handelt es sich um Beratungs- oder Unterstützungsleistungen, die der Kunde stunden- oder tageweise bezieht, so hat der Kunde die Leistungen innerhalb von 18 Monaten nach Annahme des Angebots in Anspruch zu nehmen. Nimmt der Kunde die gekauften Dienstleistungen innerhalb dieser Frist nicht in Anspruch, wird der Anbieter von allen Verpflichtungen befreit.
10) VERTRAULICHKEIT
10.1 Jede Partei erkennt an, dass es sich bei den als vertraulich eingestuften Informationen um ein wertvolles Wirtschaftsgut handelt, und verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Klausel zu verwenden und sie nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenzulegen bzw. deren Offenlegung zuzulassen.
10.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die ihm durch den Anbieter bekannt gewordenen Unterlagen, Verfahren und Programme nicht weiterzugeben, es sei denn, der Anbieter habe die entsprechenden Eigentums- oder Nutzungsrechte vorgängig auf den Kunden übertragen.
10.3 Der Anbieter ist verpflichtet, die Geheimhaltung und Vertraulichkeit der Daten, Informationen und des Know-hows zu gewährleisten, wovon er im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Kenntnis erlangt.
10.4 Informationen gelten nicht als geheim, wenn die Person, der sie übermittelt werden
- nachweisbar bereits im rechtmäßigen Besitz dieser Daten war
- die Informationen von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten erhalten hat, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist
- die Informationen aus Quellen erworben hat, die der Öffentlichkeit ohne Weiteres zugänglich sind.
10.5 Sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich schriftlich ablehnt, hat der Anbieter sowohl privat als auch öffentlich das Recht, zur Unterstützung seiner Marketing- und Entwicklungsaktivitäten bei seiner bestehenden oder potentiellen Kundschaft den Kunden in jeder Kommunikations- und Werbeform als kommerziellen und technischen Ansprechpartner anzugeben.
11) DATENSCHUTZ
11.1 Der Anbieter erklärt hiermit, dass er bei der Erfüllung des Vertrages keine unabhängige Datenbank mit den vom Kunden gespeicherten Informationen und Daten einrichten oder organisieren wird und im Allgemeinen weder in seinen eigenen Räumlichkeiten noch in den Räumlichkeiten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen folgende Vorgänge durchführen wird: Erheben, Erfassen, Speichern, Organisieren, Strukturieren, Anpassen oder Ändern, Extrahieren, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Verbreiten oder jede andere Form der Zurverfügungstellung, Vergleichen oder Verbinden, Einschränken, Löschen oder Vernichten von personenbezogenen oder sensiblen Daten, die sich im Besitz des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen befinden.
11.2 Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer bestimmte Aufgaben übertragen möchte, die mit Verpflichtungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers verbunden sind, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer vorgängig in einer gegenseitigen Vereinbarung als Verarbeitungs-Verantwortlicher im Sinne von 10a DSGVO benannt wird.
12) URHEBERRECHTE
12.1 Die Urheberrechte an Software, Konzepten, Ideen und Verfahren, die vom Anbieter, auch in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, bei der Ausführung dieses Vertrages entwickelt werden, gehören ausschließlich dem Anbieter.
12.2 Dem Auftraggeber ist es untersagt, die im vorstehenden Punkt genannten Rechte zu irgendeinem Zweck auf Dritte zu übertragen oder von diesen nutzen zu lassen, sie auch nur teilweise in andere Programme einzubauen oder Kopien, auch nur teilweise, anzufertigen, es sei denn, es liegt in jedem Einzelfall die vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers vor. Ausgenommen ist ausschliesslich die Erstellung von Sicherungskopien.
13) VERSICHERUNG
13.1 Mit dem Abschluss des Vertrages und der damit verbundenen Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Auftraggeber, dass er über einen gültigen und ausreichenden Versicherungsschutz für die Risiken verfügt, denen das Personal des Auftragnehmers auf dem Gelände des Auftraggebers ausgesetzt sein könnte.
13.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, die Risiken im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit, der Nutzung und dem Besitz der Güter des Anbieters durch den Auftraggeber mittels einer Versicherungsdeckung zu versichern.
13.3 Der Anbieter garantiert die Versicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden durch die bei Generali Assicurazioni abgeschlossene Police Nr. 80.262.992 mit einer Höchstdeckung von CHF 1.000.000,00 für die Schweiz und CHF 500.000,00 für die übrigen Gebiete - Ablaufdatum 31.01.2027.
14) BEENDIGUNG DES VERTRAGES
14.1 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so gilt die vorzeitige Kündigung durch den Kunden als im Sinne von Art. 404 Abs. 2 OR zur Unzeit erfolgt, es sei denn, es handelt sich um eine Kündigung wegen nachgewiesener, vertraglicher Nichterfüllung (Erbringung von Leistungen, die nicht die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweisen oder die vertraglich vereinbarte Qualität nicht erreichen) oder wegen nachgewiesener Verletzung von Datenschutzbestimmungen.
14.2 Eine bloße Verspätung bei der Erbringung der Dienstleistung durch den Anbieter ist für sich genommen kein Grund für die Kündigung des Vertrags.
14.3 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass, wenn sich die Nichterfüllung des Anbieters auf einen nicht wesentlichen Teil dieses Vertrages bezieht und die andere Partei trotzdem ein Interesse an den korrekt erbrachten Leistungen bekundet, die Kündigung nur in Bezug auf den bemängelten Teil des Leistungsumfangs rechtswirksam ist und geltend gemacht werden kann.
14.4 Eine Kündigung zur Unzeit durch den Kunden hat zur Folge, dass dieser verpflichtet ist, dem Anbieter das volle Entgelt für die vereinbarte Vertragsdauer zu zahlen, wobei er andrerseits von der Erbringung der vereinbarten Leistungen befreit ist.
14.5 Der Kunde kann den Vertrag, dessen ausschließlicher Zweck die Lieferung von Soft- und/oder Hardware sowie von für den Betrieb derselben notwendigem Zubehör oder Systemteilen ist, vor der Lieferung oder Installation der gelieferten Waren nur kündigen, wenn er den Anbieter für alle Schäden, einschließlich des entgangenen Gewinns, schadlos hält (Art. 377 OR).
14.6 Der Anbieter kann bei Nichtzahlung der vollständigen Vergütung (§8), bei Verstoß gegen den Schutz der Vertraulichkeit und des geistigen Eigentums (§10 und 12), bei Verstoß gegen das Beschäftigungsverbot von Mitarbeitern des Anbieters (§4.5) sowie bei fehlender Versicherungsdeckung (§13.2 und 13.3), jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden es ihm unmöglich macht, seine vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erbringen. Schließlich kann der Auftragnehmer den Vertrag auch in allen Fällen kündigen, in denen die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers nicht mehr gewährleistet ist, weil über ihn ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder konkrete Anhaltspunkte für seine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, sowie bei Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Auftraggeber wegen Straftaten, deren Begehung mit dem Einsatz oder Missbrauch von IT-Komponenten und -Medien jeglicher Art verbunden ist.
15) ABTRETUNG DES VERTRAGES
Der Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten dürfen ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden. Ausgenommen ist die Abtretung von Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden an Dritte.
16) ZUSTÄNDIGES GERICHT
Für alle Streitigkeiten, die den Inhalt, die Auslegung oder die Ausführung der Vertragsofferte, des Vertrags und der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie die sich aus diesen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen betreffen, vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte von Lugano.
17) ANWENDBARES RECHT
Die Parteien unterstellen den Vertrag, die Vertragsofferte, die Allgemeinen Bedingungen und die sich aus diesen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen dem schweizerischen Recht. Dabei verweisen sie in vollem Umfang auf dieses Recht, soweit sie nicht ausdrücklich und rechtsgültig etwas Anderes bestimmen.
18) MITTEILUNGEN UND FORMALITÄTEN
Alle Benachrichtigungen und sonstigen Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen und sind per Einschreiben mit Rückschein an den jeweiligen Sitz des Auftraggebers und des Auftragnehmers zu adressieren.